Fördergebiet Gettenbachtal
Lage: Südlicher Vogelsberg, Main-Kinzig-Kreis, Gemeinde Gründau, OT Gettenbach
Betreiber: Stadtwerke Gelnhausen GmbH
Versorgungsgebiete: Rhein-Main-Gebiet, Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis
Aktueller Wasserrechtsbescheid:
Wasserrechtsinhaber: Stadtwerke Gelnhausen GmbH
Rechtsform: Bewilligung: 900.000 m³/Jahr; Erlaubnis: 360.000 m³/Jahr
Wasserrech gesamt: 1.260.000 m³/Jahr
Erteilt am: 20. Dezember 2005
Gültig bis: 31.Dezember 2035
Genehmigungsbehörde: RP Darmstadt
Entnahmebrunnen:
Oberes Gettenbachtal:
- Br A Gemarkung Gettenbach
- Br B Gemarkung Gettenbach
- Br C Gemarkung Gettenbach
Unteres Gettenbachtal:
- Br D Gemarkung Gettenbach
- Br E Gemarkung Gettenbach
- Br F Gemarkung Gettenbach
Sicherung und Schutz der Feuchtgebiete / Gewässer:
Grenzgrundwasserstände (GGS) (Umweltschonende Grundwassergewinnung)
a) Grundwassermessstellen (GWM)
- MT23: GGS = 186,5 m.ü.NN 1 x täglich zu erreichen. Dieser ist täglich abzulesen
- Pegelrohr nahe der MF22: Zielgrundwasserstand = 187,8 m.ü.NN anzustreben (Naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen)
Nach Ansicht der SGV ist der Grenzgrundwasserstand an der Messstelle MT23 auf 187,5 m.ü.NN anzuheben, um den Schutz des vorhandenen Niedermoors sicherzustellen. Die Behörden und die Stadtwerke Gelnhausen GmbH verweigern sich bislang einer Änderung der Bescheidauflagen.
Fördermanagement
a) Brunnen C
- Förderung ist täglich für mindestens 12 Stunden ohne Unterbrechung einzustellen
- Fördermenge ist auf max. 100 m3/Tag zu reduzieren, wenn trotz der Beschränkung der Betriebsdauer der GGS in der MT23 nicht mindestens 1 x pro Tag erreicht oder überschritten wird
- Erhöhung der Fördermenge auf 550 m3/Tag wenn GGS an der MT23 an zwei aufeinander folgenden Tagen 1 x pro Tag erreicht oder überschritten wird
Mindestabfluss
a) Gettenbach unterhalb Quelle QG1
- Bei einem Trockenfallen ist Grundwasser in einer Menge von 0,5 l/s aus dem Br A einzuspeisen
- Einspeisung in den Quelltopf oder unmittelbar unterhalb des anschließenden Rohrdurchlasses
b) Gettenbach Ortseingang (Abflussmessstelle Ost)
- Mindestabfluss von 5 l/s durch Einleitung von Grundwasser zu gewährleisten
- Selbst wenn der Mindestabfluss am Ortseingang unterschritten wird, muss nicht mehr als 5 l/s eingespeist werden
Entwicklungen im Sinne der umweltschonenden Grundwassergewinnung:
Geplant | Max. gefördert 1993 | Bescheid 2003 | Bescheid 2005 | |
Fördermengen m3/Jahr: | Ca. 1,7 Mio. | 1,26 Mio. | 1,26 Mio. | |
Grenzgrundwasserstände: | Keine | / |
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Mindestabfluss: | Keiner | / | Keiner | 2 |
Wassersparprogramm: | Nein | / | Nein | Im Aufbau |
Ökologisches Monitoring: | Nein | / | Ja | Ja |